- Die Parteien des Tarifvertrags: Wer Tarifverträge abschließen darf.
- Der Geltungsbereich des Tarifvertrags: Die Anwendung des Tarifvertrags auf das jeweilige Arbeitsverhältnis.
- Der Inhalt des Tarifvertrags: Die Unterscheidung zwischen dem schuldrechtlichen und dem normativen Teil des Tarifvertrags.
- Die Wirkung des Tarifvertrags: Tarifvertragliche Normen gelten unmittelbar wie objektives Recht.
- Der Arbeitskampf: Wenn alle Möglichkeiten der Verständigung zunächst ausgeschöpft sind.
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