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Arbeitsrecht
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Kompakt
und verständlich für Nichtjuristen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harald Schwamborn aus Hamburg
- Altona erläutert in einer strukturierten Darstellung in der Praxis häufig auftretende arbeitsrechtliche Probleme. Diese Website stellt kein allgemeines arbeitsrechtliches Portal mit
Nachrichten, Buchbesprechungen usw. dar, sondern konzentriert sich auf praktisch relevante Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht. Kurze und prägnante Erläuterungen sowie Hinweise auf die
aktuelle Rechtsprechung geben Ratsuchenden die Möglichkeit zur Einschätzung der Tragweite ihres Problems.
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Arbeitsrecht aktuell
Änderung der Rechtsprechung zur Tarifeinheit
Bei Tarifverträgen kann es zu Überschneidungen beim Geltungsbereich kommen. Bisher wendete
das Bundesarbeitsgericht den Grundsatz der Tarifeinheit an. Danach durfte nur ein Tarifvertrag Arbeitsverhältnisse derselben Art im Betrieb gestalten. Nach der nun geänderten
Rechtsprechung gibt es keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen
können. Die Verdrängung eines geltenden Tarifvertrages nach dem Grundsatz der Tarifeinheit verstoße zudem gegen das Grundrecht der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Absatz 3 GG (vgl. Bundesarbeitsgericht, Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 10 AS 2/10 und 10 AS 3/10
–; Beschlüsse vom 27.01.2010 - 4 AZR 537/08 (A) und 4 AZR 549/08 (A) -). Weitere Hinweise
zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie auf der Seite ”Geltung des Tarifvertrags”.
Weitere aktuelle Gerichtsentscheidungen, die u. a. bei den
Erläuterungen der praxisrelevanten Probleme berücksichtigt sind:
Der Autor
Rechtsanwalt Harald Schwamborn Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg - Altona
Rechtsanwalt Harald Schwamborn, Jahrgang 1957, ist Fachanwalt für
Arbeitsrecht mit Kanzleisitz in Hamburg im Stadtteil Altona.
Er ist seit 17 Jahren bundesweit anwaltlich im Arbeitsrecht tätig. Zu den Mandanten des Spezialisten im Arbeitsrecht zählen
Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Dies versetzt ihn in die Lage, Taktiken objektiv aus den unterschiedlichen Perspektiven betrachtet zur erfolgreichen
Lösung der Probleme seiner Mandanten festzulegen. Neben der fachlichen Kompetenz steht dabei die persönliche Betreuung der Mandanten und eine sehr gute Erreichbarkeit im Vordergrund.
Das Ziel seiner Arbeit und seines persönlichen Einsatzes ist die erfolgreiche Durchsetzung der Interessen seiner Mandanten. Dabei ist er bei höflichem Auftreten hart in der Sache.
Weitere Hinweise
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Kontakt: So können Sie bei arbeitsrechtlichen Fragen mit Rechtsanwalt
Harald Schwamborn Kontakt aufnehmen.
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Impressum: Mit Hinweisen gemäß § 5 Telemediengesetz.
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